Trichinenschau
Wildbrethygiene unter dem Fleischhygienerecht [ Zum Index ]

Das Fleischhygienegesetz schreibt in § 1 Abs. 3 vor, dass Wildschweine, Füchse, Dachse, Sumpfbiber, Bären und andere fleischfressende Tiere, die Träger von Trichinellen sein können, nach der Tötung der Trichinellenuntersuchung unterliegen, wenn das Fleisch zum Genuß für Menschen verwendet werden soll.
Wer trichinenschaupflichtiges Wild nicht zur Untersuchung anmeldet, macht sich strafbar, auch wenn er das Wildbret selbst verbrauchen will (FIHG § 28 Abs. 1 Nr. 2).

Hierfür ist es erforderlich, das genannte erlegte Wild gemäß den Vorschriften der Fleischhygiene-Verordnung § 4 Abs. 2 vor der weiteren Behandlung oder vor der Abgabe bei der für den Erlegungsort oder für den Wohnsitz zuständigen Behörde (also amtlicher Tierarzt, veterinär- oder Fleischuntersuchungsamt) anzumelden.
Zur Anmeldung verpflichtet ist derjenige, der das Wild in Eigenbesitz nimmt.
Die Verpflichtung zur Anmeldung besteht nicht, wenn das erlegte Haarwild an be- oder verarbeitende Betriebe, z.B. Gaststätte, Wildhandel oder an zur Jagdausübung ermächtigte Personen abgegeben wird. An diese kann eine Abtretung der Anmeldepflicht erfolgen.

Hintergrund = Trichinellose
[ Verbraucherministerium | Foodnews ] [ Zum Index ]

Die Trichinellose, eine parasitäre Erkrankung des Menschen, wird durch die Muskellarven des Rundwurms Trichinella spp. („Trichinen“) hervorgerufen.
Sie ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende, lebensmittelbedingte Krankheit.


Trichinella spiralis
(100 x. Vergr.)

Ausgelöst wird die Infektion durch den Verzehr von rohem, trichinenhaltigem Fleisch. In Abhängigkeit von der Zahl der aufgenommenen Larven können die Infektionen mit schweren Krankheitsbildern einhergehen.
Befallen werden besonders Haus- und Wildschwein. Dadurch erklärt sich auch die Ansteckungsgefahr für den Menschen. Daneben sind auch Fuchs, Hund, Marder, Iltis, Ratte, Maus, Katze, Dachs und Bär betroffen (fleischfressende Tiere).
Nicht erkannte oder unbehandelte Trichinellosen können sogar zum Tode führen.

In der Epidemiologie der Trichinellose haben sich in den letzten Jahren Veränderungen vollzogen. Das Hausschwein, früher die Hauptinfektionsquelle für den Menschen, ist epidemiologisch in den Hintergrund getreten.

Gründe für diesen Rückgang sind die in vielen Ländern vorgeschriebene Trichinenschau, die Hitze- bzw. Kältebehandlung von frischem Fleisch sowie ein gestiegenes Hygienebewußtsein. Der Nachweis der Parasiten erfolgt am lebenden Tier durch die Untersuchung des Kots. Bei Muskel-Trichinen bei Schweinen können die Trichinen-Kapseln bei der Fleischschau entdeckt werden.
So waren die in den letzten Jahren gemeldeten Trichinellosefälle beim Menschen weniger auf unterlassene Untersuchungen bei Hausschlachtungen, sondern eher auf Infektionen nach dem Genuß von Wildbret zurückzuführen. In den wenigen verbleibenden Fällen stehen heute oft „unübliche Quellen“ im Vordergrund:
Zum Beispiel stellte infiziertes Pferdefleisch mehrfach die Ursache größerer Epidemien dar. Diese Pflanzenfresser können sich durch die „versehentliche“ Aufnahme infizierter kleiner Nager anstecken.
In jüngster Zeit gibt es Überlegungen innerhalb der Europäischen Union, trichinenfreie Gebiete anzuerkennen. Dort soll die bisherige Trichinenschau weitgehend durch ein epidemiologisches Monitoring ersetzt werden.
Es ist geplant, auch Wildtiere, insbesondere Füchse, wegen ihrer möglichen Reservoirfunktion mit einzubeziehen. Ob epidemiologische Verbindungen zwischen Trichinella-Infektionen bei Wildtieren und Haustieren bestehen, bleibt zunächst jedoch zu klären.

Außer bei einem Stück Schwarzwild 1995 sind in den letzten Jahren im Land Brandenburg keine positiven Fälle von Trichinellose im Haus- und Wildschweinbestand bekannt geworden.
Fallberichte aus Sachsen-Anhalt (1994) und Thüringen (1995) zeigen aber, daß eine Trichinellose in der Wildpopulation praktisch überall dort auftreten kann, wo empfängliche Tiere existieren.

Von größerer Bedeutung als die Übertragung der Trichinellose vom Wild auf einheimische Hausschweine dürfte jedoch die Gefährdung des Menschen sein, zum Beispiel durch die Einfuhr von trichinösem Schweine- und Pferdefleisch sowie Wildbret.
Die in Deutschland immer wieder sporadisch auftretenden Fälle beim Menschen können auch durch das oftmals gesetzeswidrige Inverkehrbringen von nicht auf Trichinen untersuchtem Wildbret bedingt sein.
Auch eine uneffiziente Alternativbehandlung des Fleisches (Nichteinhalten der Vorschriften zur Gefrierbehandlung) und der weiträumige Handel mit Frischfleisch kommen in Frage.

 
 
 
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