Allgemeines
Verantwortlichkeiten
Einladung
Vorbereitung
Durchführung
Treib- und Drückjagd
Niederwildtreibjagd
Waldtreibjagd
Vorstehtreiben
Streife
Böhmische Streife
Kesseltreiben
Buschieren
Gesellschaftsjagd auf Schalenwild
Riegeljagd
Ansitz - Drückjagd
Treibjagd
Stöberjagd
Zur Strecke legen
Hochwildstrecke
Niederwildstrecke
Hoch- und Niederwildstrecke
Verblasen der Strecke
Transport des Wildes
Tottrinken und Schüsseltreiben
Jagdgericht
Zum Jäger schlagen
Allgemeines
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Durchführung
Treib- und Drückjagd
Niederwildtreibjagd
Waldtreibjagd
Vorstehtreiben
Streife
Böhmische Streife
Kesseltreiben
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Gesellschaftsjagd auf Schalenwild
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Treibjagd
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Zur Strecke legen
Hochwildstrecke
Niederwildstrecke
Hoch- und Niederwildstrecke
Verblasen der Strecke
Transport des Wildes
Tottrinken und Schüsseltreiben
Der Jäger ist, das ist bekannt, einem guten Trunk im Allgemeinen nicht abgeneigt. Von den ältensten Zeiten bis in unsere Tage sind Trinksitten mit der Jagd verknüpft.
Dies beschreibt folgender derber Jagdvers:
"Der Jäger, der nicht säuft, Der Hund, der nicht läuft, Und das Mädchen, das nicht stille hält - Das sind die drei größten Wunder der Welt"
Jagdgericht
Zum Jäger schlagen
In der Ausbildung zum Berufsjäger im 18. Jahrhundert, musste ein Lehrling drei Lehrjahre ("Behänge") aushalten, bevor er wehrhaft gemacht wurde, d.h. den Hirschfänger und den Lehrabschied erhielt.
Zu der Zeremonie versammelte der Lehrprinz eine Reihe gestandener Jäger. Während der feierlichen Ansprache stand der Lehrling zur linken Seite des Lehrherrn mit Hornfessel und Hirschfängergurt angetan. Der Lehrprinz nahm mit der linken Hand den Hirschfänger und gab mit der rechten dem Jägerburschen eine Ohrfeige mit den Worten: "Dies leidest du jetzt von mir, und hinfort nicht mehr, weder von mir noch von einem andern!". Alsdann wurde der Hirschfänger feierlich überreicht.
Heute wirft sich die Frage auf, welcher Brauch angemessen wäre, einen Jungjäger nach bestandener Prüfung in feierlicher Form in die Reihen der Jäger aufzunehmen. Dabei ist mit dem Begriff "zum Jäger schlagen" keinesfalls mit den Hieben durch den Hirschfänger auf das Hinterteil verbunden.
Diese Handlung ist Ausdruck einer Bestrafung im herkömmlichen Sinne und einer feierlichen Erhebung nicht angemessen.
Vorgeschlagen wird vielmehr das bei Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse mit Aushändigung der Zeugnisse durch den Vorsitzenden der Prüfung ein Prüfling mit dem Hirschfänger dreimal sanft auf die rechte Schulter geschlagen wird. Begleitet von den Worten:
"Der erste Schlag soll dich zum Jäger weihen, der zweite Schlag dir Waidgerechtigkeit verleihen, der dritte Schlag sein ein Gebot: Was Du nicht kennst, das schieß nicht tot"!
Ein solches Vorgehen ist sicher auch im Rahmen des Jagdgerichtes angemessen um einen Jungjäger bei seiner ersten Treibjagd in feierlicher Form in die Reihen der Jägerschaft aufzunehmen.
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